FAQ – häufige Fragen
FAQ – häufige Fragen
Index
Fragen zur Zuweisung
Kann man sich direkt für einen Termin melden?
Nein, es braucht eine ärztliche Überweisung für eine Terminvergabe bei uns. Ausnahmen sind Langzeitpatienten, die bei uns längerfristig und regelmässig in Behandlung sind. Patienten, die früher in einer einmaligen Abklärung bei uns waren und deren Fall abgeschlossen ist, gelten nicht als Langzeitpatienten.
Weshalb braucht es eine hausärztliche Überweisung?
Dies hat verschiedene Gründe:
- Nicht bei allen Atembeschwerden wird eine Lungenarzt benötigt. Der Hausarzt weiss, wo es z.B. sinnvoll ist, zuerst eine andere Abklärung oder Behandlung vorzunehmen. Dies ist umso wichtiger, als dass wir eine lange Wartefrist haben. So können in einigen Fällen die langen Wartefristen vermieden werden.
- Der zuweisende Hausarzt übermittelt uns mit der Zuweisung wertvolle ärztliche Hintergrundinformationen. Dadurch können wir die Abklärung gezielter einplanen. So können einerseits unnötige Untersuchungen vermieden werden und andererseits können wichtige und notwendige Tests auch von Vornherein eingeplant werden, so dass weniger Folgetermine entstehen und rascher die Abklärung abgeschlossen werden kann.
- Der zuweisende Hausarzt übernimmt auch eine wichtige Triage-Funktion bei der Gewichtung der Dringlichkeit. Dies insbesondere im Kontext unserer langen Wartefrist. Gewisse Atembeschwerden mögen etwas beängstigen, sind aber nicht dringlich, so dass eine gewisse Wartefrist gerechtfertigt ist. Andere Atemprobleme erscheinen für den Patienten vielleicht nicht bedrohlich, benötigen aber eine unverzügliche Abklärung und Behandlung. Der Hausarzt kann dies bei der gezielten Zuweisung steuern.
- Nicht zuletzt soll die wichtige zentrale Funktion des Hausarztes gewürdigt werden, der unter anderem mit unserer Beurteilung, die in einem ausführlichen Bericht zusammengefasst wird, die weitere Betreuung übernehmen kann. Auch kann es sein, dass beispielsweise sich als Ursache für die Atembeschwerden eine Erkrankung zeigt, die nicht das Atemorgan betrifft, so dass mitunter der Hausarzt das weitere Management diesbezüglich aufgleisen muss.
Braucht es eine Überweisung, auch wenn man kein Hausarztmodell hat?
Ja. Auch wenn kein Hausarztmodell vorliegt, braucht es eine ärztliche Überweisung. Begründung: siehe vorhergehende Frage.
Ich habe eine CPAP-Therapie oder eine Heimsauerstoff-Therapie und möchte neu hierher in die Kontrollen kommen. Braucht es trotzdem eine Überweisung?
Ja. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrem bisherigen Lungenarzt kurz überweisen. Bitte beachten Sie, dass wir nur Patienten mit CPAP-Geräten der Firmen ResMed und Löwenstein betreuen können. Patienten mit CPAP-Geräten anderer Firmen müssen sich an einen anderen Ort überweisen lassen. Ein Gerätewechsel ist in der Regel nicht möglich wegen der aktuell bestehenden Lieferengpässen.
Ich bin kurzfristig erkältet / krank / habe Fieber. Spielt das eine Rolle?
Es sollten sich Personen, die per Zufall am Untersuchungstag Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen haben, bei uns vorgängig melden. Oft muss dann der Untersuchungstermin verschoben werden, weil die akute Atemwegserkrankung die Messresultate verfälschen kann.
Ich benötige eine Lungenabklärung, habe aber keinen Hausarzt. Wie muss ich vorgehen?
Es hat zu wenig Hausärzte in der Region. Entsprechend ist es schwierig, einen Hausarzt zu finden. Dennoch: Generell ist es ganz allgemein sinnvoll, wenn man einen Hausarzt hat, denn plötzlich ergibt sich eine Situation, wo man auf diesen angewiesen ist. Deshalb kann dies nun Anlass sein, sich nochmals intensiv um einen Hausarzt zu bemühen.
Wenn nun dringend eine hausärztliche Behandlung (oder eben: eine Überweisung zu uns) erfolgen muss, bevor ein eigener Hausarzt gefunden werden konnte, gibt es die Möglichkeit, auf die Hausärztliche Notfallpraxis im Spital Muri zurückzugreifen: https://www.spital-muri.ch/fachbereiche/hausarztpraxis-am-spital-muri.html/1018
Ich bin Patient bei Ihnen. Braucht es dennoch eine Überweisung?
Patienten in einer dauerhaften Betreuung mit wiederkehrenden Terminen (z.B. bei CPAP-Therapie, Sauerstoff-Therapie, fortgeschrittene Lungenerkrankungen mit regelmässigen Kontrollen) dürfen sich bei Problemen oder Fragen (welche die Atemproblematik betreffen) direkt bei uns melden und telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen. Wir finden dann eine Lösung, sei es ein kurzfristiger Termin oder auch eine Beratung per Telefon oder E-Mail. Es mag aber Fälle geben, wo ein notfallmässiger oder dringlicher ärztlicher Termin notwendig ist, den wir in die Hausarztpraxis oder gar Notfallstation delegieren müssen.
Patienten, die sich nicht in einer dauerhaften Betreuung mit wiederkehrenden Terminen befinden, die vielleicht vor einigen Jahren einmal oder wenige Male bei uns waren und wo damals die Behandlung abgeschlossen wurde, benötigen wieder eine erneute Zuweisung. Schildern Sie uns im Zweifelsfall die Situation per E-Mail, dann schauen wir das an und finden eine Lösung.
Kann man den Arzt wählen?
Bei Neuzuweisungen vergeben wir in der Regel die Termine bei dem Arzt, bei dem die Wartezeit am kürzesten ist. Sollte explizit die Terminvergabe bei einem bestimmten Arzt gewünscht sein, bitten wir darum, dies bereits dem zuweisenden Arzt zu melden, damit dieser den Wunsch gezielt im Zuweisungsschreiben formulieren kann. Sollten Sie bereits einen Termin haben und sekundär den behandelnden Arzt wechseln wollen, so bedeutet dies in der Regel, dass ein neuer Termin vergeben werden muss mit der erneuten vollen Wartezeit.
Fragen zu Agenda/Wartezeit
Wie lange muss man durchschnittlich auf einen Termin warten?
Auf einen regulären Abklärungstermin bei fehlender medizinischer Dringlichkeit muss man bei uns zurzeit etwa 3 bis 4 Monate warten.
Weshalb muss man so lange auf einen Termin warten?
Obwohl wir so viel arbeiten wie wir können, bekommen wir sehr viele Zuweisungen, so dass die Agenda sich zunehmend füllt. Wir hoffen, mit der kürzlich erfolgten Vergrösserung des ärztlichen Teams diesem Umstand mittelfristig entgegenwirken zu können.
Mir geht es zu schlecht, ich kann nicht so lange auf den Termin warten. Wie muss ich vorgehen?
Dazu sollte man den zuweisenden Hausarzt kontaktieren. Dieser kann je nach Situation eine überbrückende Therapie einleiten, oder aber uns hintergründig kontaktieren und das Management mit uns besprechen, sei es eine von uns empfohlene vorläufige Therapie, oder bereits ein Vorziehen von gewissen Untersuchungen oder aber in gewissen Fällen ein Vorziehen unseres Abklärungstermins.
Wenn es ganz akut schlecht geht, so sollte man natürlich auf die Notfallstation des nächsten Spitals gehen oder die Rettungskräfte alarmieren.
Ich bin Patient bei Ihnen und habe somit Anrecht auf sofortige Termine jederzeit. Oder nicht?
Nein, nicht grundsätzlich. Aufgrund der Zuweisungslage haben wir eine stark gefüllte Agenda und kaum kurzfristige Terminlücken. Somit können wir generell kaum zeitnahe Termine anbieten, unabhängig davon, ob man bereits Patient bei uns ist oder nicht. Viele dringende Probleme kann aber der Hausarzt lösen, der von uns jeweils mit einem detaillierten fachärztlichen Bericht über die medizinische Situation und das weitere Management orientiert wird.
Melden Sie sich bei sehr spezifischen pneumologischen Fragen oder Problemen per Mail oder telefonisch bei uns. Wenn immer möglich, finden wir eine Lösung, sei es doch ein kurzfristiger Termin oder auch eine Beratung per Telefon oder E-Mail. Es mag aber in der Tat Fälle geben, wo ein notfallmässiger oder dringlicher ärztlicher Termin notwendig ist, den wir in die Hausarztpraxis oder gar Notfallstation delegieren müssen. Wir weisen überdies darauf hin, dass wir als Facharztpraxis keine Erreichbarkeit rund um die Uhr haben und unsere Praxis namentlich an Wochenenden, Feiertagen und während gewissen Ferienwochen geschlossen bleibt.
Haben Sie Termine samstags?
Nein. Wir haben nur Termine an den regulären Werktagen (siehe Öffnungszeiten).
Fragen zum Aufgebot und zum Termin
Wie wird man aufgeboten? Wie sind die Abläufe?
Nach der ärztlichen Überweisung/Anmeldung erhalten Sie von uns – in der Regel einige wenige Tage später (während Ferienphasen oder Feiertagen kann es etwas länger dauern) – ein schriftliches Aufgebot mit einem Terminvorschlag. Da wir nicht wissen, ob jenes Datum für Sie passend ist, handelt es sich dabei vorerst um einen provisorischen Termin, den Sie per E-Mail oder telefonisch bestätigen müssen. Nach entsprechender Bestätigung oder ggf. Verschieben des Termines auf einen für Sie passenden Zeitpunkt wird das Untersuchungsdatum definitiv eingetragen und reserviert.
Wieso muss man den Termin bestätigen?
Da wir nicht wissen, welche Tage und Uhrzeiten für Sie gehen, verschicken wir vorerst einen provisorischen Termin, den Sie per E-Mail oder telefonisch bestätigen müssen. Mitunter stimmen auch die uns von den Zuweisern mitgeteilten Personalien nicht, oder ein Patient mag es sich anders überlegt haben und wünscht die Abklärung gar nicht. Durch die Bestätigung wissen wir, dass alles klappt, so dass der Termin auch wirklich wahrgenommen wird, damit wir möglichst keine Terminlücken haben – in Anbetracht unserer langen Wartezeit.
Was ist, wenn man den Termin nicht bestätigt?
Wenn der provisorische Termin nicht bestätigt wird, geben wir den Termin an einen anderen Patienten weiter. In der Regel (sofern die uns mitgeteilten Personalien / Telefonnummern korrekt sind) versuchen wir natürlich, die aufgebotene Person zu kontaktieren und nachzufragen, bevor wir den Termin weitergeben.
Was ist, wenn man den Termin vergisst und verpasst?
Der definitiv eingetragene Termin und die Untersuchungen werden von uns vorbereitet. Untersuchungsräume, Material und Personal werden bereitgestellt. Die Patienten sind angehalten, diesen Termin wahrzunehmen. Einen unentschuldigt nicht wahrgenommenen Termin müssen wir deshalb zulasten des Patienten (nicht der Krankenkasse) verrechnen.
Was ist, wenn man den Termin kurzfristig nicht wahrnehmen kann?
Wenn man kurzfristig verhindert ist (z.B. bei akuter Erkrankung), soll man uns telefonisch (oder ausserhalb der Telefonzeiten per E-Mail) kontaktieren und informieren. Wir geben dann einen neuen Termin ab. In der Regel wird dieser Termin aber leider erst wieder viel später sein aufgrund der vollen Agenda.
Macht es etwas, wenn ich ein paar Minuten zu spät komme?
Die Patienten sind gebeten, rechtzeitig zum Termin zu erscheinen. Erstpatienten sollen sogar lieber ein paar wenige Minuten früher kommen, damit die administrativen Belange am Empfang genug Zeit haben. Sollte jemand deutlich zu spät erscheinen, ist es möglich, dass die Untersuchung innerhalb der reservierten Zeit nicht mehr möglich ist und dann ein neuer Termin vereinbart werden muss. Bitte rechnen Sie mit teilweise erhöhtem Verkehrsaufkommen zu Stosszeiten und dann längerer Anreisezeit.
Hat es bei Ihnen Parkplätze?
Ist die Praxis rollstuhlgängig?
Unsere Praxis ist rollstuhlgängig, wobei von den Minimalanforderungen von «Procap» einzig die Toilettengrösse mit 1.65 x 1.72 m nicht ganz erfüllt ist.
Was muss man zum Termin mitnehmen?
Im Aufgebotsschreiben ist aufgeführt, was man zum Termin mitnehmen muss. Wichtig sind die Krankenkassenkarte, das ausgefüllte Personalienblatt und ggf. eine Liste mit den regelmässig eingenommenen Medikamenten. Manchmal versenden wir auch einen Fragebogen. Dieser ist ebenfalls (ausgefüllt) mitzubringen.
Soll ich Ihnen die Unterlagen nicht lieber bereits im Voraus zustellen?
Nein, das ist nicht nötig. Nehmen Sie gerne die Unterlagen direkt an den Termin mit.
Weshalb muss man die Krankenkassenkarte mitnehmen?
Wir bieten – für die meisten Krankenkassen – eine digitale Direktabrechnung mit der Kasse an. Dazu wird die Krankenkassenkarte, resp. die entsprechende Kartennummer benötigt.
Ich war schon einmal bei Ihnen. Muss ich dennoch die Krankenkassenkarte mitnehmen?
Ja. So können wir die aktuellen Daten abfragen und die unproblematische Direktabrechnung sicherstellen. Ganz wichtig ist es aber auf jeden Fall, wenn Sie die Krankenkasse gewechselt haben und auch, wenn Sie eine neue Karte (von der gleichen Kasse) erhalten haben, weil dann die Kartennummer wechselt.
Fragen zur pneumologischen Untersuchung
Wie läuft eine lungenärztliche Abklärung bei Ihnen ab?
Nach dem Eintreffen und Abgeben der Unterlagen resp. Einlesen der Krankenkassenkarte finden in der Regel zuerst die technischen Untersuchungen (Lungenfunktionsprüfung, Blutentnahme, Allergietest, etc.) statt, die aufgrund der Zuweisung eingeplant wurden. Anschliessend folgt das ärztliche Gespräch.
Ist eine Lungenabklärung schmerzhaft / unangenehm?
Nachfolgend ist diese Frage für verschiedene Untersuchungen separat beantwortet. Selbstverständlich werden in der Regel nicht alle Untersuchungen durchgeführt, sondern eine Auswahl davon.
Ein Lungenfunktionstest ist eine Untersuchung, bei der man, in einer Glaskabine sitzend, in ein Mundstück pusten muss. Das ist im Prinzip weder schmerzhaft noch unangenehm. Für Personen mit Atembeschwerden können die Atemmanöver allerdings etwas anstrengend sein.
Beim Asthmatest (Methacholin-Provokationstest) wird ein leichter Reizstoff in steigender Dosis inhaliert und jeweils die Lungenfunktion gemessen. Hier kann eine allfällige Bronchienreaktion potenziell bemerkt werden als vorübergehende Atembeengung oder Hustenreiz. Sobald eine leichte Reaktion aber messbar ist, wird nicht mehr weiter die Dosis gesteigert, sondern ein Asthmapräparat inhaliert und der Test beendet.
Beim Allergietest (Pricktest) werden Tröpfchen einer Testlösung auf den Unterarm aufgebracht und mit einer feinen Lancette in die oberflächlichsten Hautschichten gepiekst. Die meisten Leute empfinden dies nicht wirklich als schmerzhaft. Am ehesten noch unangenehm mag der Juckreiz sein, wenn man auf das eine oder andere Allergen reagiert und auf der Haut eine kleine juckende Quaddel entsteht wie nach einem Mückenstich.
Beim 6-Minunten-Gehtest geht man (in der selbst gewählten Geschwindigkeit) den Gang auf und ab. Das ist nicht schmerzhaft, aber für Patienten mit Atemnot-Beschwerden natürlich anstrengend.
Das gleiche gilt für den Belastungstest auf dem Fahrrad (Spiroergometrie). Nächtliche Messungen sind in der Regel weder schmerzhaft noch unangenehm.
Ich habe starke Atembeschwerden. Muss ich dennoch eine Lungenfunktionsprüfung machen?
Ja. Wir müssen eine Diagnose stellen oder den Verlauf überprüfen können. Dazu benötigt es Lungenfunktionsprüfungen und andere Tests. Nur so kann die richtige Behandlung gefunden oder angepasst werden.
Sollte jemand so krank und eingeschränkt sein, dass es unmöglich ist, in die Praxis zu kommen und die Untersuchungen durchzuführen, so müsste der Hausarzt/Zuweiser stattdessen eine Spitalüberweisung vornehmen.
Ich habe Platzangst. Ist das ein Problem?
In den meisten Fällen können wir fast alle Untersuchungen durchführen. Wichtig ist, dass man dies bereits zu Beginn oder noch besser im Vornherein bekannt gibt.
Ich bin schwanger. Können die Untersuchungen durchgeführt werden?
In Schwangerschaft und Stillzeit können die meisten Untersuchungen grundsätzlich durchgeführt werden. Ausnahme ist hauptsächlich der Asthmatest (Methacholintest) und zumindest bei fortgeschrittener Schwangerschaft der Belastungstest auf dem Fahrrad (Spiroergometrie). Generell verändern sich aber die Werte beispielsweise der Lungenfunktion im Laufe der Schwangerschaft, so dass es je nach Zuweisungsgrund sinnvoller sein kann, die Untersuchung ausserhalb der Schwangerschaft durchzuführen. Bitten Informieren Sie uns deshalb möglichst frühzeitig über eine Schwangerschaft/Stillzeit.
Ich spreche nicht gut Deutsch. Ist das ein Problem?
Die Lungenmedizin ist ein sehr komplexer und vernetzter Teil der Inneren Medizin. Zur Diagnosestellung müssen wir die Patienten sehr differenziert befragen können. Die Krankheitsbilder sind teilweise kompliziert und bedürfen ausführlicher Schilderungen und Erklärungen. Dadurch sind sehr gute Deutschkenntnisse erforderlich. Auch wenn man im Alltag vielleicht gut über die Runden kommt, kann man bei uns sprachlich an die Limite kommen. Deshalb sollten Patienten, die nicht sehr gut Deutsch sprechen, unbedingt eine Übersetzungsperson mitbringen. Es ist schade, wenn man Monate auf einen Termin bei uns wartet und dann am Schluss nur eine vereinfachte Untersuchung und Beratung möglich ist und man kaum von unserem Termin profitieren kann.
Ich spreche nicht perfekt, aber recht gut Deutsch. Braucht es trotzdem eine Übersetzungsperson?
Die Lungenmedizin ist ein sehr komplexer und vernetzter Teil der Medizin. Zur Diagnosestellung müssen wir die Patienten sehr differenziert befragen können. Die Krankheitsbilder sind teilweise kompliziert und bedürfen ausführlicher Schilderungen und Erklärungen. Dadurch sind sehr gute Deutschkenntnisse erforderlich. Auch wenn man im Alltag vielleicht gut über die Runden kommt, kann man bei uns sprachlich an die Limite kommen. Deshalb sollten Patienten, die nicht sehr gut Deutsch sprechen, unbedingt eine Übersetzungsperson mitbringen. Es ist schade, wenn man Monate auf einen Termin bei uns wartet und dann am Schluss nur eine vereinfachte Untersuchung und Beratung möglich ist und man kaum von unserem Termin profitieren kann.
Sprechen Sie andere Sprachen als Deutsch?
Hauptsächlich sprechen wir Deutsch. Wir sprechen auch Englisch aber andere Sprachen nicht.
Fragen zum Schlaflabor
Wie läuft eine Schlaflabor-Untersuchung ab?
Der Ablauf wird in der Sprechstunde erläutert: Kurz zusammengefasst:
- Eintreffen um 21.00 Uhr, Empfang durch die Schlaftechnikerin, Zimmerbezug.
- Anschliessend «Verkabelung» und Vorbereitung der Messung inkl. der erforderlichen Instruktionen (durch die Schlaftechnikerin).
- Anschliessend teilweise kurze ärztliche Kontrolle (in der Regel zwischen 21.30 und 22.30 Uhr). Danach Messnacht, man schläft alleine in einem Zimmer. Nachts besteht keine telefonische Erreichbarkeit. Patienten werden vor Ort über allfällige Eventualitäten während der Messnacht informiert. Bei eigentlichen Notfällen müsste auf die Blaulichtorganisationen zurückgegriffen werden.
- Ca. 06.00 Uhr Mess-Ende, «Entkabelung».
- Ca. 06.20 Uhr Entlassung
Kann ich auch schon früher die Messung beenden?
Nein. Aus organisatorischen und medizinisch-technischen Gründen ist dies nicht möglich. Die oben genannten Zeiten sind verbindlich.
Ich kann in einem 90cm-Spitalbett nicht gut schlafen.
Wir haben keine Spitalbetten, sondern normale 140 bis 180cm breite bequeme Betten. Selbstverständlich gibt es kein «perfektes Bett» und gewisse Leute haben gerne eine weichere Matratze und gewisse Leute lieber eine härtere Matratze, wobei es im Schlaflabor natürlich keine Auswahl gibt. Beispielweise kann man aber gerne sein eigenes Kopfkissen oder seine eigene Bettdecke mitbringen, wenn man dies möchte.
Wo finde ich das Schlaflabor?
Das Schlaflabor befindet sich in Büttikon. Sie bekommen beim Einbuchen eines Schlaflabortermins einen Lageplan mit der Adresse. Die Patienten sind gebeten, sich im Vorfeld bezüglich der Anreise zu orientieren.
Hat es Parkplätze?
Ja. Pro Patienten / Untersuchungszimmer ist ein Parkplatz reserviert.
Wir bitten die Patienten, die Parkordnung einzuhalten (vor Ort einsehbar)
Kann ich auch mit den ÖV anreisen?
Im Prinzip besteht eine Anbindung mit dem Postauto. Allerdings besteht abends und früh morgens eine ungünstige Verbindung (60 resp. 90 Minuten Wartezeit), so dass es besser ist, mittels privater Verkehrsmittel anzureisen.
Kann ich abends das Schlaflabor kontaktieren?
Für allfällige Kontaktaufnahmen, etwa zum Abmelden im kurzfristigem Verhinderungsfall nach 18:00 Uhr wird man über die Telefonnummer 056 611 05 28 zur Schlaftechnikerin umgeleitet (Umleitung bis kurz nach 21 Uhr). Allfällige Kontaktaufnahmen zuvor gerne tagsüber via die normale Praxis-Nummer.
Nachts besteht keine telefonische Erreichbarkeit. Patienten werden über allfällige Eventualitäten während der Messnacht informiert. Bei eigentlichen Notfällen müsste auf die Blaulichtorganisationen zurückgegriffen werden.
Darf man im Schlaflabor rauchen?
Im Schlaflabor ist das Rauchen (in Analogie zum Spital) aus medizinischen und organisatorischen Gründen nicht gestattet. Zumal die Wohneinheiten oberhalb des Schlaflabors bewohnt sind, ist auch ein Rauchen draussen nicht statthaft. Sowohl im Gebäude als auch draussen stehen somit keine Raucherzonen zur Verfügung.
Darf ich mein «Feierabendbier» oder meinen abendlichen «Schlummerbecher» ins Schlaflabor mitnehmen?
Das ist grundsätzlich möglich und auch sinnvoll, wenn es Ihren regulären Gewohnheiten entspricht, da wir möglichst eine reelle Messung der nächtlichen Gegebenheiten vornehmen wollen. Auf jeden Fall ist es gut, wenn Sie dies vorgängig in der Sprechstunde kurz erwähnen.
Ich schlafe nicht gerne alleine. Darf ich meinen Partner mitnehmen?
Die Befürchtung ist, dass die Ablenkung und dadurch erfolgende Beeinträchtigung der Messung grösser ist, als der erhoffte Nutzen. Aus dieser Überlegung raten wir davon ab.
Ich bin auf Unterstützung oder Pflege während der Nacht angewiesen. Ist eine Schlaflaboruntersuchung so möglich?
Nein. Die Patienten müssen selbständig die Nacht verbringen. Die Schlaftechnikerin kommt nur zur Montage der Sensoren. Unterstützungsbedürftige Patienten sollten sich in ein spitalgebundenes Schlaflabor überweisen lassen.
Ich habe niemanden, der mein Haustier / meine Haustiere hütet. Darf ich das Tier mitnehmen?
Nein. Tiere sind im Schlaflabor nicht zugelassen. Dies aus verschiedenen Gründen, beispielsweise weil wir auch Patienten mit schweren Tierallergien untersuchen, so dass Spezialreinigungen des gesamten Mobiliars und Zimmers notwendig würden.
Fragen zur CPAP-Therapie
Was ist eine CPAP-Therapie?
Die Erläuterung was eine CPAP-Therapie grundsätzlich ist, finden Sie unter «Infos» auf der Seite «Gut zu wissen» unter CPAP-Therapie.
Hilft eine CPAP-Therapie auch gegen das Schnarchen?
Ja. Allerdings ist es nicht möglich, bloss wegen des Schnarchens eine CPAP-Maske zu bekommen, wenn nicht gleichzeitig eine Schlafapnoe vorliegt.
Ist eine CPAP-Therapie unangenehm?
In der Regel ist die CPAP-Therapie nur zu Beginn etwas gewöhnungsbedürftig. Wichtig ist, dass man die Behandlung sorgfältig an die einzelnen Patienten anpasst und regelmässig betreut, wie wir das tun. In dieser Anfangsphase ist es auch wichtig, dass die Patienten sprachlich differenziert ausdrücken können, welche Aspekte noch nicht gut sind, so dass wir gezielt optimieren können. Dann gewöhnen sich die meisten Patienten sehr gut daran und schätzen langfristig den hohen Therapienutzen.
Wie lange dauert die Therapie?
Die CPAP-Therapie ist eine Langzeitbehandlung. So ähnlich wie z.B. ein Blutdruckmedikament oder eine Brille Langzeitbehandlungen sind. Solange man sie einsetzt, wirken sie. Hört man mit der Behandlung auf, besteht wieder die ursprüngliche Problematik.
Muss ich die CPAP-Maske jede Nacht anwenden?
So ähnlich, wie ein Patient mit Bluthochdruck seine Blutdrucktablette möglichst jeden Tag einnehmen sollte, oder ein Brillenträger in der Regel jeden Tag seine Brille anzieht, so ist es auch angezeigt, möglichst regelmässig die CPAP-Therapie anzuwenden. Dies aus medizinischen Gründen, aus Gründen der Gewöhnung/Routine, aus Gründen der Lebensqualität und auch aus administrativen/kassentechnischen Gründen.
Möglicherweise erreicht man aber nicht ganz 100% der Nächte. Während gewissen einzelnen Nächten wird die Anwendung allenfalls verunmöglicht, beispielsweise durch eine Akuterkrankung oder durch eine Übernachtung an einem Ort ohne vorhanden Netzstromversorgung. Oft ist es allerdings so, dass die Patienten einen so deutlichen Therapienutzen haben, dass sie möglichst nie auf die Maske verzichten wollen.
Muss ich die CPAP-Maske auch in die Ferien mitnehmen?
Generell sollte man die CPAP-Therapie möglichst regelmässig anwenden (siehe vorhergehende Frage). Das schliesst grundsätzlich die Ferien nicht aus und während klassischen Ferien in einem Hotel, Ferienhaus oder bei Verwandten/Bekannten ist dies auch unproblematisch möglich. Die Patienten erhalten zu ihrem CPAP-Gerät eine Bescheinigung für Zoll und Sicherheitskontrolle, so dass die Gerätschaften unkompliziert überall hin mitgenommen werden können. Es mag aber Feriendomizile und -lokalitäten geben, wo das Mitnehmen, resp. der Einsatz des CPAP-Gerätes nicht oder nicht gut möglich ist (namentlich bei fehlendem Netzstrom). Oft ist es natürlich so, dass die Patienten einen so deutlichen Therapienutzen haben, dass sie auch in den Ferien nicht auf die Maske verzichten wollen.
Wird die CPAP-Therapie von der Krankenkasse übernommen?
Ja. Die Grundversicherung übernimmt die Therapie vollständig (abzüglich Selbstbehalt und Jahresfranchise). Pro Jahr hat man ein gewisses Budget an Verbrauchmaterialien inbegriffen. Wer sehr viel Verbrauchsmaterial benötigt, muss die Anteile über dem Jahresbudget selber bezahlen. Die allermeisten Patienten jedoch erreichen diese Budget-Obergrenze nicht.
Wie teuer ist ein CPAP-Gerät?
Die Preise für Miete und Kauf sind in der «MiGeL-Liste» [https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Mittel-und-Gegenstaendeliste.html] festgelegt. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen (siehe vorhergehende Frage).
Im Ausland sind diese Geräte günstiger. Kann man es nicht dort beziehen?
Generell sind Produktepreise im Ausland günstiger als in der Schweiz. Bei Medizinalprodukten ist dieser Unterschied oft noch grösser. Da stellen CPAP-Geräte und -Masken keine Ausnahme dar. Das Ganze ist auf jeden Fall ein Politikum, das wir an dieser Stelle weder lösen noch diskutieren können. In den regulären Abläufen mit Kostenerstattung über die Krankenkassen ist es nicht möglich, ein CPAP-Gerät aus dem Ausland zu beziehen. Wir raten auch dringend davon ab, ohne Absprache mit uns selbständig im Ausland ein Gerät selber zu kaufen, da es möglich sein könnte, dass wir das Modell nicht ansteuern können und somit das Gerät nutzlos wäre.
Welche CPAP-Geräte setzen Sie ein?
Wir setzten CPAP-Geräte von ResMed und von Löwenstein ein. Diese werden in der Regel bei der Lungenliga, resp. bei Löwenstein gemietet oder teilweise auch gekauft.
Gibt es CPAP-Geräte mit Akku?
Die Hersteller von CPAP-Geräten fokussieren sich auf die Standardanwendung in einer normalen Wohnumgebung, weshalb die Geräte der meisten Hersteller keinen Akku haben, sondern lediglich einen normalen Netzstecker. Für ResMed-Geräte ist ein Akkupaket verfügbar (zumindest für die bisherigen Modelle), das aber nicht kassenpflichtig ist und von den Patienten selber beim Hersteller besorgt werden muss.
Gibt es CPAP-Reisegeräte?
Gewisse Hersteller von CPAP-Geräten haben kleinere «Reisegeräte» entwickelt, die aber allesamt bedeutende Nachteile haben, so dass wir keines der verfügbaren Geräte empfehlen können. Nehmen Sie einfach Ihr normales CPAP-Gerät mit in die Ferien mit.
Meine Maske oder ein anderes Verbrauchsmaterial ist defekt, dies in der Eingewöhnungsphase.
Befinden Sie sich noch in der Eingewöhnungsphase und haben noch kein definitives Langzeit-CPAP-Gerät, dann melden Sie sich per Mail oder telefonisch bei uns.
Meine Maske oder ein anderes Verbrauchsmaterial ist defekt, wobei ich ein CPAP-Mietgerät habe von der Lungenliga.
Haben Sie ein CPAP-Mietgerät über die Lungenliga (in der Regel ein ResMed-Gerät), dann bietet es sich an, direkt die Lungenliga zu kontaktieren. Während der regulären CPAP-Kontrollen organisieren wir Ihnen das üblicherweise notwendige Verbrauchsmaterial. «Unter dem Jahr» ist aus organisatorischen Gründen favorisiert, dass man sich direkt an die Lungenliga wendet (Tel. 062 832 40 00 oder direkt 062 832 40 07, allenfalls an Feiertagen Notfall-Nummer 079 210 67 86, lungenliga.aargau@llag.ch oder direkt schlafapnoe@llag.ch).
Meine Maske oder ein anderes Verbrauchsmaterial ist defekt, wobei ich ein CPAP-Mietgerät von Löwenstein habe.
Haben Sie ein CPAP-Mietgerät über die Firma Löwenstein (ein Weinmann-/Löwenstein-Gerät), dann bietet es sich an, direkt Löwenstein zu kontaktieren. Während der regulären CPAP-Kontrollen organisieren wir Ihnen das üblicherweise notwendige Verbrauchsmaterial. «Unter dem Jahr» ist aus organisatorischen Gründen favorisiert, dass man sich direkt an Löwenstein wendet (Tel. 056 416 41 11, info@loewensteinmedical.ch).
Meine Maske oder ein anderes Verbrauchsmaterial ist defekt, wobei ich ein gekauftes CPAP-Gerät habe.
Haben Sie ein gekauftes CPAP-Gerät, dann werden Sie gebeten, sich beim Hersteller der Maske oder des sonstigen Ersatzteils zu melden und direkt einen Ersatz zu bestellen. Während der regulären CPAP-Kontrollen organisieren wir Ihnen je nach Wunsch/Absprache das üblicherweise notwendige Verbrauchsmaterial, Zusatzbedarf «unter dem Jahr» wäre dann selber zu bestellen.
Meine Maske oder ein anderes Verbrauchsmaterial ist defekt, wobei ich ein Spezialgerät habe. Wie muss ich vorgehen?
Haben Sie ein Spezial-Gerät (BiLevel/BiPAP, ASV/Servoventilation), so sind Sie gebeten, sich an den Hersteller des Gerätes (in der Regel ResMed oder Löwenstein) zu melden. Während der regulären Verlaufskontrollen organisieren wir Ihnen das üblicherweise notwendige Verbrauchsmaterial. «Unter dem Jahr» ist aus organisatorischen Gründen favorisiert, dass man sich direkt an den Hersteller wendet (Löwenstein: Tel. 056 416 41 11, info@loewensteinmedical.ch, ResMed: Tel. 061 564 70 00, info@resmed.ch).
Mein CPAP-Gerät ist defekt. Was ist zu tun?
Melden Sie sich bitte bei uns. Das Vorgehen hängt vom Modus (Kauf versus Miete) und anderen Faktoren ab.
Ich möchte mein gemietetes CPAP-Gerät kaufen, wie gehe ich vor?
Nehmen Sie mit Vorteil kurz Kontakt mit uns auf, am besten per E-Mail. Nebst organisatorischen Belangen (Kostengutsprache-Gesuch) geht es nicht zuletzt darum, dass Sie im Vorfeld erfahren, welche Abläufe sich mit dem Kauf ändern werden.
Fragen zur Heimsauerstoff-Therapie
Ich habe Atemnot. Braucht es dann immer Sauerstoff?
Nein. Nicht nur Sauerstoffmangel, sondern auch andere Zustände können Atemnot verursachen. Dann würde Sauerstoff nicht oder kaum helfen. Da Sauerstoff relativ teuer ist, müssen kassentechnische Kriterien erfüllt sein, damit man Anrecht auf eine Heimsauerstoff-Therapie hat.
Wie komme ich zu einer Heimsauerstoff-Therapie?
Zuerst muss eine lungenärztliche Abklärung stattfinden. Dabei geht es darum, die Ursache für den Sauerstoffmangel herauszufinden, also die Diagnose zu stellen. Je nach Diagnose kann allenfalls die Ursache behoben oder zumindest die Erkrankung behandelt und der Sauerstoffmangel verbessert oder behoben werden, dass gar keine Heimsauerstoff-Therapie mehr notwendig ist.
Bei trotz allem fortbestehendem Sauerstoff-Mangel wird die Heimsauerstoff-Therapie über die Lungenliga (https://www.lungenliga.ch/de/lungenliga-aargau) bestellt. Die Lungenliga nimmt danach Kontakt auf mit dem Patienten zwecks Lieferung der Gerätschaften.
Kann ich eine Heimsauerstoff-Therapie für den Notfall oder den Bedarf bekommen?
Nein. Das ist medizinisch gesundheitsökonomisch nicht sinnvoll, deshalb kann man bloss für Bedarf oder Notfall keine Heimsauerstoff-Therapie verschreiben.
Kann man den Sauerstoff auch in die Ferien mitnehmen?
Ja. Die Lungenliga hilft bei der Organisation der Sauerstofftherapie am Feriendomizil resp. auf der (Flug-)Reise.
Ich habe das Gefühl, ich benötige mehr oder weniger Sauerstoff.
Notieren Sie sich Ihre Fragen am besten für die reguläre Jahreskontrolle. In der Regel ergeben sich nicht so schnell Änderungen der Sauerstoff-Dosierungen. Sollte sich die Atemsituation rasch verändern, so stellt sich viel mehr die Frage, ob ein kurzfristiges medizinisches Problem dazu gekommen ist (z.B. ein Infekt oder eine Verschlechterung der Herz-Kreislauf-Situation), so dass man sich dann eher hausärztlich vorstellen muss.
Melden Sie sich bei sehr spezifischen pneumologischen Fragen oder Problemen per Mail oder telefonisch bei uns. Wenn immer möglich, finden wir eine Lösung, sei es doch ein kurzfristiger Termin oder auch eine Beratung per Telefon oder E-Mail. Es mag aber in der Tat Fälle geben, wo ein notfallmässiger oder dringlicher ärztlicher Termin notwendig ist, den wir in die Hausarztpraxis oder gar Notfallstation delegieren müssen. Wir weisen aber darauf hin, dass wir als Facharztpraxis keine Erreichbarkeit rund um die Uhr haben und namentlich an Wochenenden, Feiertagen und während gewissen Ferienwochen geschlossen haben.
Fragen zur Inhalationstherapien
Seit Anwendung meines Inhalationssprays habe ich Herzrasen / eine Zittrigkeit.
Das ist eine recht häufige mögliche Nebenwirkung von vielen Inhalationssprays. In der Regel ist es harmlos, oft nicht sehr stark und häufig nur vorübergehend in der Anfangsphase. Dann kann man zuwarten und den Spray weiter einsetzen. Sollte dies unangenehm stark sein, sollten Sie sich bei uns telefonisch oder per E-Mail melden.
Seit Anwendung meines Inhalationssprays habe ich eine Heiserkeit.
Das ist eine recht häufige mögliche Nebenwirkung von vielen Inhalationssprays. Wenn nur geringgradig vorhanden, dann kann man zuwarten und den Spray weiter einsetzen. Sollte unangenehm stark sein, sollten Sie sich bei uns telefonisch oder per E-Mail melden.
Seit Anwendung meines Inhalationssprays habe ich andere Nebenwirkungen.
Inhalationssprays werden in der Regel gut toleriert und machen kaum Nebenwirkungen. Dennoch kann bei der einen oder anderen Person mal eine Nebenwirkung auftreten. Manchmal ist nicht ganz klar, ob es sich um eine wirkliche Nebenwirkung des Medikaments handelt, oder um ein Symptom das per Zufall mit dem Beginn der Inhalationstherapie neu aufgetreten ist. Mitunter kann es sinnvoll sein (sofern von Seiten der Lungenproblematik möglich), den Inhalationsspray ein paar Tage wegzulassen und dann wieder einzusetzen. Wenn das Symptom dann verschwindet und mit Wiederbeginn des Inhalationspräparates erneut auftritt, kann man recht sicher sein, dass es wirklich ein Zusammenhang mit dem Inhalationspräparat gibt.
Es gilt dann: Bei sehr milden Nebenwirkungen darf man vorerst zuwarten (und weiter inhalieren) und die Verlaufsentwicklung abwarten. Bei starken Nebenwirkungen sollten Sie sich bei uns telefonisch oder per E-Mail melden.
Ich bin nicht sicher, ob ich den Inhalationsspray richtig anwende.
Siehe Instruktions-Videos auf der Seite «Gut zu wissen».
Organisatorische und administrative Fragen
Bekommt mein Hausarzt einen Bericht?
Der Hausarzt resp. zuweisende Arzt bekommt selbstverständlich einen Bericht. Auch andere involvierte Spezialisten bekommen Berichtkopien. Teilen Sie uns entsprechende Wünsche gerne mit. Wenn eine Abklärung sich über mehrere Termine erstreckt, erfolgt die Berichterstattung oft erst nach dem letzten Termin.
Kann ich einen Berichtskopie erhalten?
Selbstverständlich. Bitte geben Sie uns einfach entsprechend Bescheid.
Wie ist es mit dem Rechnungsversand?
Der Rechnungsversand erfolgt in der Regel (bei den meisten Krankenkassen) direkt an die Krankenkasse. Geben Sie uns bekannt, sollte abweichend davon Ihrerseits ein Rechnungsversand an Sie selber gewünscht sein. Bei einigen wenigen Krankenkassen ist nur der Rechnungstellung an die Patienten möglich.
Bekomme ich eine Rechnungskopie?
Ja. Bitte geben Sie uns an, ob Sie diese digital per Mail oder per Briefpost wünschen.
Kann ich ein neues Dauerrezept erhalten?
Während eines Termins oder einer Kontrolle bei uns stellen wir selbstverständlich gerne das entsprechende Rezept aus. Ausserhalb der Sprechstundentermine sieht es anders aus. Im Allgemeinen nehmen wir die Beurteilung der Patienten vor und berichten dem Hausarzt, der die weitere Betreuung der Patienten übernimmt, worunter auch das Ausstellen der Wiederholungsrezepte fällt. Wir haben über 20’000 Patienten in unserer Kartei, wovon viele regelmässige Medikamente benötigen. Rechnet man unter Berücksichtigung von Ferien, Feiertagen und Kongressen mit 220 effektiven Arbeitstagen im Jahr, so müssten wir gegen 100 Wiederholungsrezepte jeden Tag ausstellen, würden sich alle Patienten mit dem Rezeptwunsch an uns wenden. Abgesehen von Ausnahmen müssen wir deshalb an den Hausarzt verweisen.
Frage zu Kontakt / Erreichbarkeit (insbesondere an WE/Feiertagen und Praxisferien)
Siehe entsprechender Kommentar unter Kontakt.