FAQ – häufige Fragen

FAQ – häufige Fragen

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Fragen zur Zuweisung

Nein, es braucht eine ärztliche Überweisung für eine Terminvergabe bei uns. Ausnahmen sind Langzeitpatienten, die bei uns längerfristig und regelmässig in Behandlung sind. Patienten, die früher in einer einmaligen Abklärung bei uns waren und deren Fall abgeschlossen ist, gelten nicht als Langzeitpatienten.

Dies hat verschiedene Gründe:

  • Nicht bei allen Atembeschwerden wird eine Lungenarzt benötigt. Der Hausarzt weiss, wo es z.B. sinnvoll ist, zuerst eine andere Abklärung oder Behandlung vorzunehmen. Dies ist umso wichtiger, als dass wir eine lange Wartefrist haben. So können in einigen Fällen die langen Wartefristen vermieden werden.
  • Der zuweisende Hausarzt übermittelt uns mit der Zuweisung wertvolle ärztliche Hintergrundinformationen. Dadurch können wir die Abklärung gezielter einplanen. So können einerseits unnötige Untersuchungen vermieden werden und andererseits können wichtige und notwendige Tests auch von Vornherein eingeplant werden, so dass weniger Folgetermine entstehen und rascher die Abklärung abgeschlossen werden kann.
  • Der zuweisende Hausarzt übernimmt auch eine wichtige Triage-Funktion bei der Gewichtung der Dringlichkeit. Dies insbesondere im Kontext unserer langen Wartefrist. Gewisse Atembeschwerden mögen etwas beängstigen, sind aber nicht dringlich, so dass eine gewisse Wartefrist gerechtfertigt ist. Andere Atemprobleme erscheinen für den Patienten vielleicht nicht bedrohlich, benötigen aber eine unverzügliche Abklärung und Behandlung. Der Hausarzt kann dies bei der gezielten Zuweisung steuern.
  • Nicht zuletzt soll die wichtige zentrale Funktion des Hausarztes gewürdigt werden, der unter anderem mit unserer Beurteilung, die in einem ausführlichen Bericht zusammengefasst wird, die weitere Betreuung übernehmen kann. Auch kann es sein, dass beispielsweise sich als Ursache für die Atembeschwerden eine Erkrankung zeigt, die nicht das Atemorgan betrifft, so dass mitunter der Hausarzt das weitere Management diesbezüglich aufgleisen muss.

Ja. Auch wenn kein Hausarztmodell vorliegt, braucht es eine ärztliche Überweisung. Begründung: siehe vorhergehende Frage.

Ja. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrem bisherigen Lungenarzt kurz überweisen. Bitte beachten Sie, dass wir nur Patienten mit CPAP-Geräten der Firmen ResMed und Löwenstein betreuen können. Patienten mit CPAP-Geräten anderer Firmen müssen sich an einen anderen Ort überweisen lassen. Ein Gerätewechsel ist in der Regel nicht möglich wegen der aktuell bestehenden Lieferengpässen.

Es hat zu wenig Hausärzte in der Region. Entsprechend ist es schwierig, einen Hausarzt zu finden. Dennoch: Generell ist es ganz allgemein sinnvoll, wenn man einen Hausarzt hat, denn plötzlich ergibt sich eine Situation, wo man auf diesen angewiesen ist. Deshalb kann dies nun Anlass sein, sich nochmals intensiv um einen Hausarzt zu bemühen.

Wenn nun dringend eine hausärztliche Behandlung (oder eben: eine Überweisung zu uns) erfolgen muss, bevor ein eigener Hausarzt gefunden werden konnte, gibt es die Möglichkeit, auf die Hausärztliche Notfallpraxis im Spital Muri zurückzugreifen: https://www.spital-muri.ch/leistungsangebot/hausaerztliche-notfallpraxis.html/593

Patienten in einer dauerhaften Betreuung mit wiederkehrenden Terminen (z.B. bei CPAP-Therapie, Sauerstoff-Therapie, fortgeschrittene Lungenerkrankungen mit regelmässigen Kontrollen) dürfen sich bei Problemen oder Fragen (welche die Atemproblematik betreffen) direkt bei uns melden und telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen. Wir finden dann eine Lösung, sei es ein kurzfristiger Termin oder auch eine Beratung per Telefon oder E-Mail. Es mag aber Fälle geben, wo ein notfallmässiger oder dringlicher ärztlicher Termin notwendig ist, den wir in die Hausarztpraxis oder gar Notfallstation delegieren müssen.

Patienten, die sich nicht in einer dauerhaften Betreuung mit wiederkehrenden Terminen befinden, die vielleicht vor einigen Jahren einmal oder wenige Male bei uns waren und wo damals die Behandlung abgeschlossen wurde, benötigen wieder eine erneute Zuweisung. Schildern Sie uns im Zweifelsfall die Situation per E-Mail, dann schauen wir das an und finden eine Lösung.

Bei Neuzuweisungen vergeben wir in der Regel die Termine bei dem Arzt, bei dem die Wartezeit am kürzesten ist. Sollte explizit die Terminvergabe bei einem bestimmten Arzt gewünscht sein, bitten wir darum, dies bereits dem zuweisenden Arzt zu melden, damit dieser den Wunsch gezielt im Zuweisungsschreiben formulieren kann. Sollten Sie bereits einen Termin haben und sekundär den behandelnden Arzt wechseln wollen, so bedeutet dies in der Regel, dass ein neuer Termin vergeben werden muss mit der erneuten vollen Wartezeit.

Fragen zu Agenda/Wartezeit

Auf einen regulären Abklärungstermin bei fehlender medizinischer Dringlichkeit muss man bei uns zurzeit etwa 3 bis 4 Monate warten.

Obwohl wir so viel arbeiten wie wir können, bekommen wir sehr viele Zuweisungen, so dass die Agenda sich zunehmend füllt. Wir hoffen, mit der kürzlich erfolgten Vergrösserung des ärztlichen Teams diesem Umstand mittelfristig entgegenwirken zu können.

Dazu sollte man den zuweisenden Hausarzt kontaktieren. Dieser kann je nach Situation eine überbrückende Therapie einleiten, oder aber uns hintergründig kontaktieren und das Management mit uns besprechen, sei es eine von uns empfohlene vorläufige Therapie, oder bereits ein Vorziehen von gewissen Untersuchungen oder aber in gewissen Fällen ein Vorziehen unseres Abklärungstermins.

Wenn es ganz akut schlecht geht, so sollte man natürlich auf die Notfallstation des nächsten Spitals gehen oder die Rettungskräfte alarmieren.

Nein, nicht grundsätzlich. Aufgrund der Zuweisungslage haben wir eine stark gefüllte Agenda und kaum kurzfristige Terminlücken. Somit können wir generell kaum zeitnahe Termine anbieten, unabhängig davon, ob man bereits Patient bei uns ist oder nicht. Viele dringende Probleme kann aber der Hausarzt lösen, der von uns jeweils mit einem detaillierten fachärztlichen Bericht über die medizinische Situation und das weitere Management orientiert wird.

Melden Sie sich bei sehr spezifischen pneumologischen Fragen oder Problemen per Mail oder telefonisch bei uns. Wenn immer möglich, finden wir eine Lösung, sei es doch ein kurzfristiger Termin oder auch eine Beratung per Telefon oder E-Mail. Es mag aber in der Tat Fälle geben, wo ein notfallmässiger oder dringlicher ärztlicher Termin notwendig ist, den wir in die Hausarztpraxis oder gar Notfallstation delegieren müssen. Wir weisen überdies darauf hin, dass wir als Facharztpraxis keine Erreichbarkeit rund um die Uhr haben und unsere Praxis namentlich an Wochenenden, Feiertagen und während gewissen Ferienwochen geschlossen bleibt.

Nein. Wir haben nur Termine an den regulären Werktagen (siehe Öffnungszeiten).

Fragen zum Aufgebot und zum Termin

Nach der ärztlichen Überweisung/Anmeldung erhalten Sie von uns – in der Regel einige wenige Tage später (während Ferienphasen oder Feiertagen kann es etwas länger dauern) – ein schriftliches Aufgebot mit einem Terminvorschlag. Da wir nicht wissen, ob jenes Datum für Sie passend ist, handelt es sich dabei vorerst um einen provisorischen Termin, den Sie per E-Mail oder telefonisch bestätigen müssen. Nach entsprechender Bestätigung oder ggf. Verschieben des Termines auf einen für Sie passenden Zeitpunkt wird das Untersuchungsdatum definitiv eingetragen und reserviert.

Da wir nicht wissen, welche Tage und Uhrzeiten für Sie gehen, verschicken wir vorerst einen provisorischen Termin, den Sie per E-Mail oder telefonisch bestätigen müssen. Mitunter stimmen auch die uns von den Zuweisern mitgeteilten Personalien nicht, oder ein Patient mag es sich anders überlegt haben und wünscht die Abklärung gar nicht. Durch die Bestätigung wissen wir, dass alles klappt, so dass der Termin auch wirklich wahrgenommen wird, damit wir möglichst keine Terminlücken haben – in Anbetracht unserer langen Wartezeit.

Wenn der provisorische Termin nicht bestätigt wird, geben wir den Termin an einen anderen Patienten weiter. In der Regel (sofern die uns mitgeteilten Personalien / Telefonnummern korrekt sind) versuchen wir natürlich, die aufgebotene Person zu kontaktieren und nachzufragen, bevor wir den Termin weitergeben.

Der definitiv eingetragene Termin und die Untersuchungen werden von uns vorbereitet. Untersuchungsräume, Material und Personal werden bereitgestellt. Die Patienten sind angehalten, diesen Termin wahrzunehmen. Einen unentschuldigt nicht wahrgenommenen Termin müssen wir deshalb zulasten des Patienten (nicht der Krankenkasse) verrechnen.

Wenn man kurzfristig verhindert ist (z.B. bei akuter Erkrankung), soll man uns telefonisch (oder ausserhalb der Telefonzeiten per E-Mail) kontaktieren und informieren. Wir geben dann einen neuen Termin ab. In der Regel wird dieser Termin aber leider erst wieder viel später sein aufgrund der vollen Agenda.

Die Patienten sind gebeten, rechtzeitig zum Termin zu erscheinen. Erstpatienten sollen sogar lieber ein paar wenige Minuten früher kommen, damit die administrativen Belange am Empfang genug Zeit haben. Sollte jemand deutlich zu spät erscheinen, ist es möglich, dass die Untersuchung innerhalb der reservierten Zeit nicht mehr möglich ist und dann ein neuer Termin vereinbart werden muss. Bitte rechnen Sie mit teilweise erhöhtem Verkehrsaufkommen zu Stosszeiten und dann längerer Anreisezeit.

Unsere Praxis ist rollstuhlgängig, wobei von den Minimalanforderungen von «Procap» einzig die Toilettengrösse mit 1.65 x 1.72 m nicht ganz erfüllt ist.

Im Aufgebotsschreiben ist aufgeführt, was man zum Termin mitnehmen muss. Wichtig sind die Krankenkassenkarte, das ausgefüllte Personalienblatt und ggf. eine Liste mit den regelmässig eingenommenen Medikamenten. Manchmal versenden wir auch einen Fragebogen. Dieser ist ebenfalls (ausgefüllt) mitzubringen.

Nein, das ist nicht nötig. Nehmen Sie gerne die Unterlagen direkt an den Termin mit.

Wir bieten – für die meisten Krankenkassen – eine digitale Direktabrechnung mit der Kasse an. Dazu wird die Krankenkassenkarte, resp. die entsprechende Kartennummer benötigt.

Ja. So können wir die aktuellen Daten abfragen und die unproblematische Direktabrechnung sicherstellen. Ganz wichtig ist es aber auf jeden Fall, wenn Sie die Krankenkasse gewechselt haben und auch, wenn Sie eine neue Karte (von der gleichen Kasse) erhalten haben, weil dann die Kartennummer wechselt.

Fragen zur pneumologischen Untersuchung

Nach dem Eintreffen und Abgeben der Unterlagen resp. Einlesen der Krankenkassenkarte finden in der Regel zuerst die technischen Untersuchungen (Lungenfunktionsprüfung, Blutentnahme, Allergietest, etc.) statt, die aufgrund der Zuweisung eingeplant wurden. Anschliessend folgt das ärztliche Gespräch.

Nachfolgend ist diese Frage für verschiedene Untersuchungen separat beantwortet. Selbstverständlich werden in der Regel nicht alle Untersuchungen durchgeführt, sondern eine Auswahl davon.

Ein Lungenfunktionstest ist eine Untersuchung, bei der man, in einer Glaskabine sitzend, in ein Mundstück pusten muss. Das ist im Prinzip weder schmerzhaft noch unangenehm. Für Personen mit Atembeschwerden können die Atemmanöver allerdings etwas anstrengend sein.

Beim Asthmatest (Methacholin-Provokationstest) wird ein leichter Reizstoff in steigender Dosis inhaliert und jeweils die Lungenfunktion gemessen. Hier kann eine allfällige Bronchienreaktion potenziell bemerkt werden als vorübergehende Atembeengung oder Hustenreiz. Sobald eine leichte Reaktion aber messbar ist, wird nicht mehr weiter die Dosis gesteigert, sondern ein Asthmapräparat inhaliert und der Test beendet.

Beim Allergietest (Pricktest) werden Tröpfchen einer Testlösung auf den Unterarm aufgebracht und mit einer feinen Lancette in die oberflächlichsten Hautschichten gepiekst. Die meisten Leute empfinden dies nicht wirklich als schmerzhaft. Am ehesten noch unangenehm mag der Juckreiz sein, wenn man auf das eine oder andere Allergen reagiert und auf der Haut eine kleine juckende Quaddel entsteht wie nach einem Mückenstich.

Beim 6-Minunten-Gehtest geht man (in der selbst gewählten Geschwindigkeit) den Gang auf und ab. Das ist nicht schmerzhaft, aber für Patienten mit Atemnot-Beschwerden natürlich anstrengend.

Das gleiche gilt für den Belastungstest auf dem Fahrrad (Spiroergometrie). Nächtliche Messungen sind in der Regel weder schmerzhaft noch unangenehm.

Ja. Wir müssen eine Diagnose stellen oder den Verlauf überprüfen können. Dazu benötigt es Lungenfunktionsprüfungen und andere Tests. Nur so kann die richtige Behandlung gefunden oder angepasst werden.

Sollte jemand so krank und eingeschränkt sein, dass es unmöglich ist, in die Praxis zu kommen und die Untersuchungen durchzuführen, so müsste der Hausarzt/Zuweiser stattdessen eine Spitalüberweisung vornehmen.

In den meisten Fällen können wir fast alle Untersuchungen durchführen. Wichtig ist, dass man dies bereits zu Beginn oder noch besser im Vornherein bekannt gibt.

In Schwangerschaft und Stillzeit können die meisten Untersuchungen grundsätzlich durchgeführt werden. Ausnahme ist hauptsächlich der Asthmatest (Methacholintest) und zumindest bei fortgeschrittener Schwangerschaft der Belastungstest auf dem Fahrrad (Spiroergometrie). Generell verändern sich aber die Werte beispielsweise der Lungenfunktion im Laufe der Schwangerschaft, so dass es je nach Zuweisungsgrund sinnvoller sein kann, die Untersuchung ausserhalb der Schwangerschaft durchzuführen. Bitten Informieren Sie uns deshalb möglichst frühzeitig über eine Schwangerschaft/Stillzeit.

Die Lungenmedizin ist ein sehr komplexer und vernetzter Teil der Inneren Medizin. Zur Diagnosestellung müssen wir die Patienten sehr differenziert befragen können. Die Krankheitsbilder sind teilweise kompliziert und bedürfen ausführlicher Schilderungen und Erklärungen. Dadurch sind sehr gute Deutschkenntnisse erforderlich. Auch wenn man im Alltag vielleicht gut über die Runden kommt, kann man bei uns sprachlich an die Limite kommen. Deshalb sollten Patienten, die nicht sehr gut Deutsch sprechen, unbedingt eine Übersetzungsperson mitbringen. Es ist schade, wenn man Monate auf einen Termin bei uns wartet und dann am Schluss nur eine vereinfachte Untersuchung und Beratung möglich ist und man kaum von unserem Termin profitieren kann.

Die Lungenmedizin ist ein sehr komplexer und vernetzter Teil der Medizin. Zur Diagnosestellung müssen wir die Patienten sehr differenziert befragen können. Die Krankheitsbilder sind teilweise kompliziert und bedürfen ausführlicher Schilderungen und Erklärungen. Dadurch sind sehr gute Deutschkenntnisse erforderlich. Auch wenn man im Alltag vielleicht gut über die Runden kommt, kann man bei uns sprachlich an die Limite kommen. Deshalb sollten Patienten, die nicht sehr gut Deutsch sprechen, unbedingt eine Übersetzungsperson mitbringen. Es ist schade, wenn man Monate auf einen Termin bei uns wartet und dann am Schluss nur eine vereinfachte Untersuchung und Beratung möglich ist und man kaum von unserem Termin profitieren kann.

Hauptsächlich sprechen wir Deutsch. Wir sprechen auch Englisch aber andere Sprachen nicht.

Fragen zum Schlaflabor

Der Ablauf wird in der Sprechstunde erläutert: Kurz zusammengefasst:

  • Eintreffen um 21.00 Uhr, Empfang durch die Schlaftechnikerin, Zimmerbezug.
  • Anschliessend «Verkabelung» und Vorbereitung der Messung (durch die Schlaftechnikerin).
  • Anschliessend (in der Regel zwischen 21.30 und 22.30 Uhr) ärztliche Kontrolle. Danach Messnacht, man schläft alleine in einem Zimmer.
  • Ca. 06.00 Uhr Mess-Ende, «Entkabelung».
  • Ca. 06.20 Uhr Entlassung

Nein. Aus organisatorischen und medizinisch-technischen Gründen ist dies nicht möglich. Die oben genannten Zeiten sind verbindlich.

Wir haben keine Spitalbetten, sondern normale 140 bis 180cm breite bequeme Betten. Selbstverständlich gibt es kein «perfektes Bett» und gewisse Leute haben gerne eine weichere Matratze und gewisse Leute lieber eine härtere Matratze, wobei es im Schlaflabor natürlich keine Auswahl gibt. Beispielweise kann man aber gerne sein eigenes Kopfkissen oder seine eigene Bettdecke mitbringen, wenn man dies möchte.

Das Schlaflabor befindet sich in Büttikon. Sie bekommen beim Einbuchen eines Schlaflabortermins einen Lageplan mit der Adresse.

Ja. Pro Patienten / Untersuchungszimmer ist ein Parkplatz reserviert.

Im Prinzip besteht eine Anbindung mit dem Postauto. Allerdings besteht abends und früh morgens eine ungünstige Verbindung (60 resp. 90 Minuten Wartezeit), so dass es besser ist, mittels privater Verkehrsmittel anzureisen.

Im Schlaflabor ist das Rauchen (in Analogie zum Spital) aus medizinischen und organisatorischen Gründen nicht gestattet. Zumal die Wohneinheiten oberhalb des Schlaflabors bewohnt sind, ist auch ein Rauchen draussen nicht statthaft. Sowohl im Gebäude als auch draussen stehen somit keine Raucherzonen zur Verfügung.

Das ist grundsätzlich möglich und auch sinnvoll, wenn es Ihren regulären Gewohnheiten entspricht, da wir möglichst eine reelle Messung der nächtlichen Gegebenheiten vornehmen wollen. Auf jeden Fall ist es gut, wenn Sie dies vorgängig in der Sprechstunde kurz erwähnen.

Die Befürchtung ist, dass die Ablenkung und dadurch erfolgende Beeinträchtigung der Messung grösser ist, als der erhoffte Nutzen. Aus dieser Überlegung raten wir davon ab.

Nein. Die Patienten müssen selbständig die Nacht verbringen. Die Schlaftechnikerin kommt nur zur Montage der Sensoren. Unterstützungsbedürftige Patienten sollten sich in ein spitalgebundenes Schlaflabor überweisen lassen.

Nein. Tiere sind im Schlaflabor nicht zugelassen. Dies aus verschiedenen Gründen, beispielsweise weil wir auch Patienten mit schweren Tierallergien untersuchen, so dass Spezialreinigungen des gesamten Mobiliars und Zimmers notwendig würden.

Fragen zur CPAP-Therapie

Die Erläuterung was eine CPAP-Therapie grundsätzlich ist, finden Sie unter «Infos» auf der Seite «Gut zu wissen» unter CPAP-Therapie.

Ja. Allerdings ist es nicht möglich, bloss wegen des Schnarchens eine CPAP-Maske zu bekommen, wenn nicht gleichzeitig eine Schlafapnoe vorliegt.

In der Regel ist die CPAP-Therapie nur zu Beginn etwas gewöhnungsbedürftig. Wichtig ist, dass man die Behandlung sorgfältig an die einzelnen Patienten anpasst und regelmässig betreut, wie wir das tun. In dieser Anfangsphase ist es auch wichtig, dass die Patienten sprachlich differenziert ausdrücken können, welche Aspekte noch nicht gut sind, so dass wir gezielt optimieren können. Dann gewöhnen sich die meisten Patienten sehr gut daran und schätzen langfristig den hohen Therapienutzen.

Die CPAP-Therapie ist eine Langzeitbehandlung. So ähnlich wie z.B. ein Blutdruckmedikament oder eine Brille Langzeitbehandlungen sind. Solange man sie einsetzt, wirken sie. Hört man mit der Behandlung auf, besteht wieder die ursprüngliche Problematik.

So ähnlich, wie ein Patient mit Bluthochdruck seine Blutdrucktablette möglichst jeden Tag einnehmen sollte, oder ein Brillenträger in der Regel jeden Tag seine Brille anzieht, so ist es auch angezeigt, möglichst regelmässig die CPAP-Therapie anzuwenden. Dies aus medizinischen Gründen, aus Gründen der Gewöhnung/Routine, aus Gründen der Lebensqualität und auch aus administrativen/kassentechnischen Gründen.

Möglicherweise erreicht man aber nicht ganz 100% der Nächte. Während gewissen einzelnen Nächten wird die Anwendung allenfalls verunmöglicht, beispielsweise durch eine Akuterkrankung oder durch eine Übernachtung an einem Ort ohne vorhanden Netzstromversorgung. Oft ist es allerdings so, dass die Patienten einen so deutlichen Therapienutzen haben, dass sie möglichst nie auf die Maske verzichten wollen.

Generell sollte man die CPAP-Therapie möglichst regelmässig anwenden (siehe vorhergehende Frage). Das schliesst grundsätzlich die Ferien nicht aus und während klassischen Ferien in einem Hotel, Ferienhaus oder bei Verwandten/Bekannten ist dies auch unproblematisch möglich. Die Patienten erhalten zu ihrem CPAP-Gerät eine Bescheinigung für Zoll und Sicherheitskontrolle, so dass die Gerätschaften unkompliziert überall hin mitgenommen werden können. Es mag aber Feriendomizile und -lokalitäten geben, wo das Mitnehmen, resp. der Einsatz des CPAP-Gerätes nicht oder nicht gut möglich ist (namentlich bei fehlendem Netzstrom). Oft ist es natürlich so, dass die Patienten einen so deutlichen Therapienutzen haben, dass sie auch in den Ferien nicht auf die Maske verzichten wollen.

Ja. Die Grundversicherung übernimmt die Therapie vollständig (abzüglich Selbstbehalt und Jahresfranchise). Pro Jahr hat man ein gewisses Budget an Verbrauchmaterialien inbegriffen. Wer sehr viel Verbrauchsmaterial benötigt, muss die Anteile über dem Jahresbudget selber bezahlen. Die allermeisten Patienten jedoch erreichen diese Budget-Obergrenze nicht.

Die Preise für Miete und Kauf sind in der «MiGeL-Liste» [https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Mittel-und-Gegenstaendeliste.html] festgelegt. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen (siehe vorhergehende Frage).

Generell sind Produktepreise im Ausland günstiger als in der Schweiz. Bei Medizinalprodukten ist dieser Unterschied oft noch grösser. Da stellen CPAP-Geräte und -Masken keine Ausnahme dar. Das Ganze ist auf jeden Fall ein Politikum, das wir an dieser Stelle weder lösen noch diskutieren können. In den regulären Abläufen mit Kostenerstattung über die Krankenkassen ist es nicht möglich, ein CPAP-Gerät aus dem Ausland zu beziehen. Wir raten auch dringend davon ab, ohne Absprache mit uns selbständig im Ausland ein Gerät selber zu kaufen, da es möglich sein könnte, dass wir das Modell nicht ansteuern können und somit das Gerät nutzlos wäre.

Wir setzten CPAP-Geräte von ResMed und von Löwenstein ein. Diese werden in der Regel bei der Lungenliga, resp. bei Löwenstein gemietet oder teilweise auch gekauft.

Die Hersteller von CPAP-Geräten fokussieren sich auf die Standardanwendung in einer normalen Wohnumgebung, weshalb die Geräte der meisten Hersteller keinen Akku haben, sondern lediglich einen normalen Netzstecker. Für ResMed-Geräte ist ein Akkupaket verfügbar (zumindest für die bisherigen Modelle), das aber nicht kassenpflichtig ist und von den Patienten selber beim Hersteller besorgt werden muss.

Gewisse Hersteller von CPAP-Geräten haben kleinere «Reisegeräte» entwickelt, die aber allesamt bedeutende Nachteile haben, so dass wir keines der verfügbaren Geräte empfehlen können. Nehmen Sie einfach Ihr normales CPAP-Gerät mit in die Ferien mit.

Befinden Sie sich noch in der Eingewöhnungsphase und haben noch kein definitives Langzeit-CPAP-Gerät, dann melden Sie sich per Mail oder telefonisch bei uns.

Haben Sie ein CPAP-Mietgerät über die Lungenliga (in der Regel ein ResMed-Gerät), dann bietet es sich an, direkt die Lungenliga zu kontaktieren. Während der regulären CPAP-Kontrollen organisieren wir Ihnen das üblicherweise notwendige Verbrauchsmaterial. «Unter dem Jahr» ist aus organisatorischen Gründen favorisiert, dass man sich direkt an die Lungenliga wendet (Tel. 062 832 40 00 oder direkt 062 832 40 07, allenfalls an Feiertagen Notfall-Nummer 079 210 67 86, lungenliga.aargau@llag.ch oder direkt schlafapnoe@llag.ch).

Haben Sie ein CPAP-Mietgerät über die Firma Löwenstein (ein Weinmann-/Löwenstein-Gerät), dann bietet es sich an, direkt Löwenstein zu kontaktieren. Während der regulären CPAP-Kontrollen organisieren wir Ihnen das üblicherweise notwendige Verbrauchsmaterial. «Unter dem Jahr» ist aus organisatorischen Gründen favorisiert, dass man sich direkt an Löwenstein wendet (Tel. 056 416 41 11, info@loewensteinmedical.ch).

Haben Sie ein gekauftes CPAP-Gerät, dann werden Sie gebeten, sich beim Hersteller der Maske oder des sonstigen Ersatzteils zu melden und direkt einen Ersatz zu bestellen. Während der regulären CPAP-Kontrollen organisieren wir Ihnen je nach Wunsch/Absprache das üblicherweise notwendige Verbrauchsmaterial, Zusatzbedarf «unter dem Jahr» wäre dann selber zu bestellen.

Haben Sie ein Spezial-Gerät (BiLevel/BiPAP, ASV/Servoventilation), so sind Sie gebeten, sich an den Hersteller des Gerätes (in der Regel ResMed oder Löwenstein) zu melden. Während der regulären Verlaufskontrollen organisieren wir Ihnen das üblicherweise notwendige Verbrauchsmaterial. «Unter dem Jahr» ist aus organisatorischen Gründen favorisiert, dass man sich direkt an den Hersteller wendet (Löwenstein: Tel. 056 416 41 11, info@loewensteinmedical.ch, ResMed: Tel. 061 564 70 00, info@resmed.ch).

Melden Sie sich bitte bei uns. Das Vorgehen hängt vom Modus (Kauf versus Miete) und anderen Faktoren ab.

Nehmen Sie mit Vorteil kurz Kontakt mit uns auf, am besten per E-Mail. Nebst organisatorischen Belangen (Kostengutsprache-Gesuch) geht es nicht zuletzt darum, dass Sie im Vorfeld erfahren, welche Abläufe sich mit dem Kauf ändern werden.

Fragen zur Heimsauerstoff-Therapie

Nein. Nicht nur Sauerstoffmangel, sondern auch andere Zustände können Atemnot verursachen. Dann würde Sauerstoff nicht oder kaum helfen. Da Sauerstoff relativ teuer ist, müssen kassentechnische Kriterien erfüllt sein, damit man Anrecht auf eine Heimsauerstoff-Therapie hat.

Zuerst muss eine lungenärztliche Abklärung stattfinden. Dabei geht es darum, die Ursache für den Sauerstoffmangel herauszufinden, also die Diagnose zu stellen. Je nach Diagnose kann allenfalls die Ursache behoben oder zumindest die Erkrankung behandelt und der Sauerstoffmangel verbessert oder behoben werden, dass gar keine Heimsauerstoff-Therapie mehr notwendig ist.

Bei trotz allem fortbestehendem Sauerstoff-Mangel wird die Heimsauerstoff-Therapie über die Lungenliga (https://www.lungenliga.ch/de/lungenliga-aargau) bestellt. Die Lungenliga nimmt danach Kontakt auf mit dem Patienten zwecks Lieferung der Gerätschaften.

Nein. Das ist medizinisch gesundheitsökonomisch nicht sinnvoll, deshalb kann man bloss für Bedarf oder Notfall keine Heimsauerstoff-Therapie verschreiben.

Ja. Die Lungenliga hilft bei der Organisation der Sauerstofftherapie am Feriendomizil resp. auf der (Flug-)Reise.

Notieren Sie sich Ihre Fragen am besten für die reguläre Jahreskontrolle. In der Regel ergeben sich nicht so schnell Änderungen der Sauerstoff-Dosierungen. Sollte sich die Atemsituation rasch verändern, so stellt sich viel mehr die Frage, ob ein kurzfristiges medizinisches Problem dazu gekommen ist (z.B. ein Infekt oder eine Verschlechterung der Herz-Kreislauf-Situation), so dass man sich dann eher hausärztlich vorstellen muss.

Melden Sie sich bei sehr spezifischen pneumologischen Fragen oder Problemen per Mail oder telefonisch bei uns. Wenn immer möglich, finden wir eine Lösung, sei es doch ein kurzfristiger Termin oder auch eine Beratung per Telefon oder E-Mail. Es mag aber in der Tat Fälle geben, wo ein notfallmässiger oder dringlicher ärztlicher Termin notwendig ist, den wir in die Hausarztpraxis oder gar Notfallstation delegieren müssen. Wir weisen aber darauf hin, dass wir als Facharztpraxis keine Erreichbarkeit rund um die Uhr haben und namentlich an Wochenenden, Feiertagen und während gewissen Ferienwochen geschlossen haben.

Fragen zur Inhalationstherapien

Das ist eine recht häufige mögliche Nebenwirkung von vielen Inhalationssprays. In der Regel ist es harmlos, oft nicht sehr stark und häufig nur vorübergehend in der Anfangsphase. Dann kann man zuwarten und den Spray weiter einsetzen. Sollte dies unangenehm stark sein, sollten Sie sich bei uns telefonisch oder per E-Mail melden.

Das ist eine recht häufige mögliche Nebenwirkung von vielen Inhalationssprays. Wenn nur geringgradig vorhanden, dann kann man zuwarten und den Spray weiter einsetzen. Sollte unangenehm stark sein, sollten Sie sich bei uns telefonisch oder per E-Mail melden.

Inhalationssprays werden in der Regel gut toleriert und machen kaum Nebenwirkungen. Dennoch kann bei der einen oder anderen Person mal eine Nebenwirkung auftreten. Manchmal ist nicht ganz klar, ob es sich um eine wirkliche Nebenwirkung des Medikaments handelt, oder um ein Symptom das per Zufall mit dem Beginn der Inhalationstherapie neu aufgetreten ist. Mitunter kann es sinnvoll sein (sofern von Seiten der Lungenproblematik möglich), den Inhalationsspray ein paar Tage wegzulassen und dann wieder einzusetzen. Wenn das Symptom dann verschwindet und mit Wiederbeginn des Inhalationspräparates erneut auftritt, kann man recht sicher sein, dass es wirklich ein Zusammenhang mit dem Inhalationspräparat gibt.

Es gilt dann: Bei sehr milden Nebenwirkungen darf man vorerst zuwarten (und weiter inhalieren) und die Verlaufsentwicklung abwarten. Bei starken Nebenwirkungen sollten Sie sich bei uns telefonisch oder per E-Mail melden.

Fragen betreffend die Corona-Pandemie

Aktuell besteht keine Maskenpflicht. Personen mit «Erkältungssymptomen» sind gebeten, eine Maske zu tragen. Allerdings sollten sich Personen, die per Zufall am Untersuchungstag Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen haben, bei uns vorgängig melden. Oft muss dann der Untersuchungstermin verschoben werden, weil die akute Atemwegserkrankung die Messresultate verfälschen kann.

Es sollten sich Personen, die per Zufall am Untersuchungstag Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen haben, bei uns vorgängig melden. Oft muss dann der Untersuchungstermin verschoben werden, weil die akute Atemwegserkrankung die Messresultate verfälschen kann.

Nein. Bitte wenden Sie sich dazu an ein entsprechendes Testcenter.

Nein. Bitte wenden Sie sich dazu an ein bestehendes Impfcenter.

Organisatorische und administrative Fragen

Der Hausarzt resp. zuweisende Arzt bekommt selbstverständlich einen Bericht. Auch andere involvierte Spezialisten bekommen Berichtkopien. Teilen Sie uns entsprechende Wünsche gerne mit. Wenn eine Abklärung sich über mehrere Termine erstreckt, erfolgt die Berichterstattung oft erst nach dem letzten Termin.

Selbstverständlich. Bitte geben Sie uns einfach entsprechend Bescheid.

Der Rechnungsversand erfolgt in der Regel (bei den meisten Krankenkassen) direkt an die Krankenkasse. Geben Sie uns bekannt, sollte abweichend davon Ihrerseits ein Rechnungsversand an Sie selber gewünscht sein. Bei einigen wenigen Krankenkassen ist nur der Rechnungstellung an die Patienten möglich.

Ja. Bitte geben Sie uns an, ob Sie diese digital per Mail oder per Briefpost wünschen.

Während eines Termins oder einer Kontrolle bei uns stellen wir selbstverständlich gerne das entsprechende Rezept aus. Ausserhalb der Sprechstundentermine sieht es anders aus. Im Allgemeinen nehmen wir die Beurteilung der Patienten vor und berichten dem Hausarzt, der die weitere Betreuung der Patienten übernimmt, worunter auch das Ausstellen der Wiederholungsrezepte fällt. Wir haben über 20’000 Patienten in unserer Kartei, wovon viele regelmässige Medikamente benötigen. Rechnet man unter Berücksichtigung von Ferien, Feiertagen und Kongressen mit 220 effektiven Arbeitstagen im Jahr, so müssten wir gegen 100 Wiederholungsrezepte jeden Tag ausstellen, würden sich alle Patienten mit dem Rezeptwunsch an uns wenden. Abgesehen von Ausnahmen müssen wir deshalb an den Hausarzt verweisen.

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